Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10928
LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09 (https://dejure.org/2011,10928)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.08.2011 - L 3 U 141/09 (https://dejure.org/2011,10928)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. August 2011 - L 3 U 141/09 (https://dejure.org/2011,10928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Denn dem Unfallversicherungsträger ist innerhalb der gesetzlichen Grenzen ein gerichtlich nicht überprüfbarer Gestaltungsspielraum eingeräumt (BSGE 91, 128), innerhalb dessen er sich für die seines Erachtens zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste gefahrtarifliche Regelung entscheiden darf.

    Für deren Zuordnung zu einer Gefahrtarifstelle kommt es neben Art und Gegenstand des Unternehmens entscheidend auf die im Unternehmen anzutreffenden Arbeitsbedingungen an, wobei alle das Gefährdungsrisiko beeinflussenden Faktoren einzubeziehen sind (BSGE 27, 237, 241; 91, 128).

    25 Veranlagungs- wie auch Beitragsbescheide müssen als eingreifende Verwaltungsakte im Hinblick auf die finanziellen Folgen der Tarifstellenzuordnung auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden (BSGE 91, 128, 132; BSG in Sozialgerichtsbarkeit 1995, Seite 253; Urteil des BSG vom 28. November 2006 - B 2 U 10/05 R).

    (dazu: Schulz, Äquivalenzprinz und Berufsgenossenschaftsbeitrag, Die Berufsgenossenschaft 1991, 331; Schulz, Grundfrage des berufsgenossenschaftlichen Gefahrtarifs, Seiten 14 und 15 unter 1.1.2.2.2.; BSGE 91, 128, 133).

  • BSG, 30.11.2006 - B 2 U 410/05 B

    Bestimmung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Der als Satzung erlassene Gefahrtarif (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 - juris) ist als autonomes Recht allerdings von den Gerichten nur daraufhin überprüfbar, ob er mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und mit sonstigem höherrangigem Recht vereinbar ist.

    Bei nicht eindeutigem und daher auslegungsbedürftigem Wortlaut sind allerdings auch der systematische Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Norm zu beachten (Beschluss des BSG vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 - sowie Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Februar 2006 - L 3 U 7/04 - juris; Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 3. Februar 2005 - L 2 U 89/03).

    Unter Berücksichtigung des aktuellen Streitwertkataloges für die Sozialgerichtsbarkeit 2007 (NZS 2007, 472 VIII 2.1) und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG, Beschlüsse vom 3. Mai 2009 - B 2 U 415/05 B - und vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B), beträgt der Streitwert in einem Rechtstreit über einen Veranlagungsbescheid bei einer Tarifzeit von maximal sechs Jahren und damit einem erheblichen Gewicht grundsätzlich das Zweifache des Differenzbetrages zwischen dem geforderten und dem bei einem Erfolg der Klage zu erwartenden Jahresbeitrag, mindestens aber den dreifachen Auffangstreitwert.

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 2/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Im Rahmen ihrer Satzungsautonomie und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben hat sich die Beklagte - wie die gewerblichen Unfallversicherungsträger allgemein - in nicht zu beanstandender Weise entschlossen, den Gefahrtarif nach Gewerbezweigen zu gliedern, da dieser Grundsatz mit den Zielvorstellungen und Wertentscheidungen der Gesetze und der Verfassung vereinbar ist (ständige Rechtsprechung: bspw. Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. März 2006 - B 2 U 2/05).
  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 10/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagungsbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    25 Veranlagungs- wie auch Beitragsbescheide müssen als eingreifende Verwaltungsakte im Hinblick auf die finanziellen Folgen der Tarifstellenzuordnung auf einer klaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage erlassen werden (BSGE 91, 128, 132; BSG in Sozialgerichtsbarkeit 1995, Seite 253; Urteil des BSG vom 28. November 2006 - B 2 U 10/05 R).
  • BSG, 03.05.2006 - B 2 U 415/05 B

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Unter Berücksichtigung des aktuellen Streitwertkataloges für die Sozialgerichtsbarkeit 2007 (NZS 2007, 472 VIII 2.1) und im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG, Beschlüsse vom 3. Mai 2009 - B 2 U 415/05 B - und vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 B), beträgt der Streitwert in einem Rechtstreit über einen Veranlagungsbescheid bei einer Tarifzeit von maximal sechs Jahren und damit einem erheblichen Gewicht grundsätzlich das Zweifache des Differenzbetrages zwischen dem geforderten und dem bei einem Erfolg der Klage zu erwartenden Jahresbeitrag, mindestens aber den dreifachen Auffangstreitwert.
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Für deren Zuordnung zu einer Gefahrtarifstelle kommt es neben Art und Gegenstand des Unternehmens entscheidend auf die im Unternehmen anzutreffenden Arbeitsbedingungen an, wobei alle das Gefährdungsrisiko beeinflussenden Faktoren einzubeziehen sind (BSGE 27, 237, 241; 91, 128).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.02.2006 - L 3 U 7/04

    Gefahrtarifstelle 16 für Dachverband der Mietervereine

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Bei nicht eindeutigem und daher auslegungsbedürftigem Wortlaut sind allerdings auch der systematische Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Norm zu beachten (Beschluss des BSG vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 - sowie Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Februar 2006 - L 3 U 7/04 - juris; Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 3. Februar 2005 - L 2 U 89/03).
  • LSG Sachsen, 03.02.2005 - L 2 U 89/03

    Veranlagung eines Unternehmens zu einem Gefahrtarif des Trägers der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Bei nicht eindeutigem und daher auslegungsbedürftigem Wortlaut sind allerdings auch der systematische Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Norm zu beachten (Beschluss des BSG vom 30. November 2006 - B 2 U 410/05 - sowie Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Februar 2006 - L 3 U 7/04 - juris; Urteil des Landessozialgerichts Sachsen vom 3. Februar 2005 - L 2 U 89/03).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2006 - L 3 B 65/06
    Auszug aus LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 141/09
    Der Senat hält indessen an seiner Rechtsprechung fest, dass bei einer die Maximaldauer von sechs Jahren (§ 157 Abs. 5 SGB VII) deutlich unterschreitenden Laufzeit eines Gefahrtarifs sowie nur geringer wirtschaftlicher Bedeutung im konkreten Einzelfall auch ein geringerer Streitwert der wirtschaftlichen Bedeutung der Streitsache gerecht wird (Beschluss vom 14. März 2011 - L 3 B 65/06 U).
  • LSG Hessen, 30.08.2011 - L 3 U 147/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Veranlagung - Gefahrtarif 2005 -

    Die Abgrenzung muss klar und praktikabel sein, was die Rechtsprechung nicht zuletzt unter Hinweis auf die finanziellen Folgen der Tarifstellenzuordnung fordert (dazu: Schulz, Äquivalenzprinzip und Berufsgenossenschaftsbeitrag, Die Berufsgenossenschaft 1991, 331; Schulz, Grundfragen des berufsgenossenschaftlichen Gefahrtarifs, Seiten 14 und 15 unter 1.1.2.2.2.; BSGE 91, 128, 133; Urteil des Senats vom 30. August 2011 - L 3 U 141/09).
  • LSG Bayern, 29.01.2015 - L 17 U 43/13

    Gefahrtarif, Bauwerksbau, Wärmedämmverbundsystem

    Bei der konkreten Veranlagung eines Unternehmens für die Tarifzeit auf der Grundlage des Gefahrtarifs ist der Beklagten kein Ermessen eingeräumt und ihre Entscheidung insoweit in vollem Umfange gerichtlich überprüfbar (Hessisches LSG, Urteil vom 30.08.2011 - L 3 U 141/09 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2017 - L 8 U 2423/15
    Auch wenn der Beklagten bezüglich der Aufstellung eines Gefahrtarifs ein erheblicher Beurteilungsspielraum zusteht, ist ihr für die konkrete und korrekte Veranlagung eines Unternehmens für die Tarifzeit auf der Grundlage des Gefahrtarifs als Satzung der Beklagten kein Ermessen eingeräumt und ihre Entscheidung insoweit in vollem Umfange gerichtlich überprüfbar (LSG Hessen, Urteil vom 30.08.2011 - L 3 U 141/09, juris RdNr. 26).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 48/12
    Das SG ist damit im Wesentlichen der Auffassung des LSG Hessen (Urteil vom 30. August 2011 - L 3 U 141/09, juris) gefolgt, das aus dem Umstand, dass die Gefahrtarifstelle 19 des Gefahrtarifs 2007 nur den "Versicherungsvertreter" und nicht mehr - wie noch der Gefahrtarif 2001 - den Begriff des "Versicherungsmaklers" nennt, geschlussfolgert hat, dass eine Zuordnung in die speziellere Gefahrtarifstelle nicht erfolgen könne.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht